VergStatVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 1 VergStatVO(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen AuftraggeberVerordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen § 7Anlage 2 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 678 - 680)